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   BayObLG, 30.01.2001 - 1Z BR 138/00.   

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https://dejure.org/2001,7198
BayObLG, 30.01.2001 - 1Z BR 138/00. (https://dejure.org/2001,7198)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.2001 - 1Z BR 138/00. (https://dejure.org/2001,7198)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 1Z BR 138/00. (https://dejure.org/2001,7198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde ; Einbenennung eines Kindes; Leiblicher Elternteil; Stiefelternteil; Gemeinsame Sorge

  • Judicialis

    BGB § 1618; ; PStG § 21 Abs. 1 Nr. 4; ; PStG § 31a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; PStG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbenennung eines Kindes bei gemeinsamer Sorge der leiblichen Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - UR III 111/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 7095/00
  • BayObLG, 30.01.2001 - 1Z BR 138/00.

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 77
  • FamRZ 2001, 857
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 31.08.2000 - 15 W 195/00

    Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2001 - 1Z BR 138/00
    Der Senat hält jedoch in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm (Beschluß vom 31.8.2000, StAZ 2000, 373/374) eine berichtigende Auslegung der Vorschrift für angezeigt.
  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 127/01

    Familien- und Erbrecht; Einbenennung eines Kindes

    Dies ist inzwischen einhellige obergerichtliche Rechtsprechung und wird auch im vorliegenden Verfahren von keinem der Beteiligten mehr in Frage gestellt (vgl. BayObLG StAZ 2001, 106 = FGPrax 2001, 77; OLG Oldenburg StAZ 2001, 67; OLG Hamm StAZ 2000, 373).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2001 - 14 Wx 20/01

    Einbenennung des Kindes - gemeinsame Sorge der leiblichen Eltern

    Indessen ist die genannte Vorschrift - wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben - berichtigend dahin auszulegen, daß die Einbenennung eines unverheirateten Kindes auch dann möglich ist, wenn das Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinschaftlich zusteht und der andere Teil der Namenserteilung zustimmt (ebenso OLG Hamm, FGPrax 2000, 235 ff. = StAZ 2000, S. 373 ff. = Rpfleger 2001, S. 77 f. = NJW-RR 2001, S. 505 f. = MDR 2001, S. 396 und BayObLG, FGPrax 2001, S. 77 f.).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2001 - 20 W 293/01

    Einbenennung eines Kindes: Anwendbares Recht bei gemeinsamer Sorge der leiblichen

    Der Senat schließt sich jedoch der Auffassung des OLG Oldenburg (Beschluss vom 25. August 2000 ­ StAZ 2001, 67/68), des OLG Hamm (Beschluss vom 31. August 2000 ­ StAZ 2000, 373/374), des BayObLG (Beschluss vom 30. Januar 2001 ­ StAZ 2001, 106/107) und des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 08. Mai 2001 (OLG Report Karlsruhe/Stuttgart, 2001, 346-348) an, wonach im Wege einer berichtigenden Auslegung die Einbenennung auch bei gemeinsamer Sorge möglich ist, wenn der andere Elternteil der Namenserteilung in der Form des § 1618 Satz 5 BGB zustimmt.
  • BayObLG, 06.08.2001 - 1Z BR 12/01
    Einbenennung eines Kindes bei gemeinsamer Sorge (Bestätigung von BayObLG vom 30.1.2001 - 1Z BR 138/00).
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